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Italienische Sperrungsforderungen: Einem Schlechten Beispiel Folgen

Während unser Fall in Deutschland zu Gunsten von Quad9 entschieden wurde, erhielten wir einen weiteren Antrag von kommerziellen Interessen in einem EU-Land auf Sperrung von Domainnamen, wiederum auf der Grundlage angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Italienische Anwälte haben uns eine Liste von Domains und einen Antrag auf Sperrung dieser Domains übermittelt. Nun müssen wir erneut entscheiden, wie wir in diesem Rechtsstreit vorgehen wollen, und das in einem anderen Land, in dem wir weder unseren Sitz noch eine Niederlassung haben.

Wie nicht anders zu erwarten, handelt es sich bei den von der Klägerin (LGV Avvocati, Mailand, Italien, im Namen der Föderation gegen Musik- und Multimediapiraterie) vertretenen Medienunternehmen um Sony Music Entertainment Italy s.p.a., Universal Music Italy s.r.l. und Warner Music Italia s.r.l. sowie um den Verband der italienischen Musikindustrie (FIMI).

Die kurze Antwort von unserer Seite ist, dass wir gegen diese Zensurforderung kämpfen werden, aber es kann einige Zeit dauern, bis wir sicher sein können, dass wir einen vollständigen Sieg erringen und unseren Fall in Deutschland abschließen können, bevor wir in der Lage sind, ein weiteres Gerichtsverfahren einzuleiten. Quad9 kann nur wenige juristische Fronten gleichzeitig offen haben - wir widmen uns fast ausschließlich den operativen Herausforderungen des Betriebs einer kostenlosen, gemeinnützigen rekursiven Resolver-Plattform, die Endnutzer vor Malware und Phishing schützt. Wir sind kein gewinnorientiertes Unternehmen, in dem Anwälte angestellt auf Honorarbasis arbeiten.

Wir sind dieser Aufforderung nachgekommen, diese Domiannamen sind nun in den Quad9-Systemen gesperrt. Da die Gerichte wiederum keine Angaben dazu gemacht haben, wie wir feststellen können, ob eine Anfrage von einer Person gestellt wurde, die der italienischen Gerichtsbarkeit unterliegt, haben wir diese Sperrung weltweit vorgenommen. Die deutschen Gerichte haben die von uns umgesetzten Geo-IP-Lookups bei Abfragen für anzureichend erachtet, somit völlig ignoriert und behauptet, wir würden gegen gerichtliche Anordnungen verstoßen, da über ein VPN-Dienst die Domain aufgelöst werden konnte - genau diese Ablenkung wollen wir vorerst vermeiden.

Wir haben eine Sperrliste mit diesen Domains erstellt, die auf der Startseite unserer Website in der Suchleiste abrufbar ist, und die Ergebnisse enthalten Informationen über den Status und den Ursprung der Sperranträge. Wenn Quad9 beschließt, in dieser Angelegenheit tätig zu werden, werden wir in diesem Blog Updates veröffentlichen und unsere Sperrlisten entsprechend ändern.

Liste der Domains aus der italienischen Sperraufforderung:

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